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   LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00   

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https://dejure.org/2001,13125
LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00 (https://dejure.org/2001,13125)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.03.2001 - 6 S 23/00 (https://dejure.org/2001,13125)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. März 2001 - 6 S 23/00 (https://dejure.org/2001,13125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgungsrente für Versicherte ; Tätigkeit im öffentlichen Dienst ; Zivilrechtlicher Gruppenversicherungsvertrag; Anrechnung von in Vordienstzeiten erworbenen Rentenansprüchen ; Ergänzende Vertragsauslegung ; Hälftige Berücksichtigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; VBLS § 42 Abs. 2 a
    Vordienstzeiten sind ab 1. 1. 2001 bis zu einer verfassungskonformen Regelung in der VBLS voll auf die gesamtversorgungsfähige Zeit anzurechnen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) § 40 Abs. 2, § 41 Abs. 1, § 42 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 2a, § 43; BGB § 242; AGBG § 9
    Volle Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit im öffentlichen Dienst ab 1. 1. 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anrechnung von sog. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst/ Versorgungsanstalt muss höhere Zusatzrente zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1655
  • VersR 2001, 706
  • DB 2001, 1099
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00
    BVerfGE 63 S. 119 (128); BVerfGE 87 S. 234 (255 f.).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00
    Rspr. vgl. u. a. BGH VersR, 1988 S. 575 ff.; BGH MDR 1999 S. 96; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.2.2000 - 12 U 79/99; BVerfG, VersR 2000 S. 836, m. w. N.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00
    Die nach § 42 Abs. 2a VBLS lediglich zur Hälfte berücksichtigten gesamtversorgungsfähigen Zeiten müssen ab dem 1.1.2001 bis zur Wirksamkeit einer neuen Satzungsregelung zu den Vordienstzeiten zur Berechnung einer gesamtversorgungsfähigen Zeit in vollem Umfang herangezogen werden (im Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 22.3. 2000, NJW 2000 S. 3341 = VersR 2000 S. 835).
  • LG Karlsruhe, 28.09.2001 - 6 O 78/01

    Bemessung der Zusatzversorgungsrente; Anrechnung von einem Beitrittsgebiet

    Die Kammer hat in einem vergleichbaren Fall, Az.: 6 S 23/00, Urteil vom 09.03.2001, NJW 2001, 1655 ff = VersR 2001, 706 ff. zur Frage der Halbanrechnung für einen Versicherten aus den alten Ländern Folgendes ausgeführt:.

    Soweit die Beklagte beanstandet, dass das Landgericht weder in seiner Entscheidung im Verfahren 6 S 23/00, noch im hiesigen Verfahren die Arbeitgeber beteiligt hat, liegt dies in der Natur des Zivilprozesses.

    Weder im Verfahren 6 S 23/00 noch im hiesigen Verfahren erfolgte eine Streitverkündung kläger- oder beklagtenseits, sodass von Seiten des Gerichts eine Beiladung wie beispielsweise im Verwaltungsrecht nicht zu erfolgen hatte.

    Während im Verfahren 6 S 23/00 im Hinblick auf eine etwaig zu treffende Regelung der Vertragslückenfüllung seitens der Beklagten nichts vorgetragen wurde, macht die Beklagte nunmehr geltend, dass die vom Gericht bestimmte Regelung zu Mehrkosten auf Seiten der Beklagten in Höhe von DM 1, 4 Milliarden führe.

    Weitere, im Urteil 6 S 23/00 nicht erörterte Möglichkeiten, die sich ergebende Regelungslücken zu schließen, wurden von den Parteien nicht dargestellt und sind nicht ersichtlich.

    Soweit die Beklagte vorträgt, die Entscheidung des Landgerichts im Verfahren 6 S 23/00 verschiebe die Verhandlungsgegebenheiten zugunsten der Arbeitnehmer bzw. Rentner, die nunmehr weniger Kompromissbereitschaft zeigen werden, so ist dies wenig nachvollziehbar.

  • LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei

    Wegen der Einordnung der Rechtsbeziehungen als Gruppenversicherungsvertrag ist dabei vorrangig auf die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belastenden Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müssten (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 103, 370 = NVwZ-RR 1988, 103 = VersR 1988, 575; BGH NJW 1999, 279 = MDR 1999, 96; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 430 = VersR 2000, 624; BVerfG, NJW 2000, 3341 = VersR 2000, 836, LG Karlsruhe, NJW 2001, 1655 = VersR 2001, 706 und NVersZ 2002, 41 m.w.N.).

    Das sind die Umlagezeiten zur Anstalt (vgl. dazu Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, § 42 VBLS Rn. 2 und LG Karlsruhe, U. v. 9.3.2001 in NJW 2001, 1655, sowie U. v. 28.9.2001 in NVersZ 2002, 41 ff).

  • LG Karlsruhe, 18.05.2006 - 6 O 382/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Gleichbehandlung von

    Zur Frage der Vollanrechnung von Vordienstzeiten gab die Kammer ihre vorherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 09.03.2001, Az. 6 S 23/00, NJW 2001, 1655; Urteil vom 04.04.2003, Az. 6 S 83/02) bereits in Entscheidungen vom 30.01.2004 (z.B. im Verfahren 6 S 112/02) hinsichtlich derjenigen Rentner, die vor dem 01.01.2001 versorgungsrentenberechtigt geworden sind, auf.

    Die Entscheidungen der Kammer, wonach im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach fruchtlosem Verstreichen der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist Vordienstzeiten künftig in vollem Umfang zu berücksichtigen sind, sind nicht unumstritten (vgl. Kammerurteile vom 09.03.2001, Az. 6 S 23/00, NJW 2001, 1655; und vom 04.04.2003, Az. 6 S 83/02; die Kammer gab diese Rechtsprechung jedoch auf: Kammerurteile vom 30.01.2004, Az.: 6 S 82/02 und 6 S 112/02; vom 02.07.2004, Az.: 6 S 11/03; sowie vom 03.12.2004, Az.: 6 S 12/03).

  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03

    Zulässige Systemumstellung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von

    Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 hat die Kammer mit Urteil vom 09.03.2001 (NJW 2001/1655) im Ergebnis ausgesprochen, dass die Beklagte bis zu einer etwaigen Satzungsänderung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Errechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit Vordienstzeiten in vollem Umfang und nicht lediglich nur zur Hälfte anzurechnen habe.
  • LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03
    Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 hat die Kammer mit Urteil vom 09.03.2001 (NJW 2001/1655 [LG Karlsruhe 09.03.2001 - 6 S 23/00] ) im Ergebnis ausgesprochen, dass die Beklagte bis zu einer etwaigen Satzungsänderung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Errechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit Vordienstzeiten in vollem Umfang und nicht lediglich nur zur Hälfte anzurechnen habe.
  • LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 hat die Kammer mit Urteil vom 09.03.2001 (NJW 2001/1655 [LG Karlsruhe 09.03.2001 - 6 S 23/00] ) im Ergebnis ausgesprochen, dass die Beklagte bis zu einer etwaigen Satzungsänderung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Errechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit Vordienstzeiten in vollem Umfang und nicht lediglich nur zur Hälfte anzurechnen habe.
  • LG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 O 149/04

    Anspruch auf höhere Zusatzversorgungsrente mit Anrechnung von Vordienstzeiten und

    Die Auffassung der Klägerin zu den sog. Vordienstzeiten steht zwar in Einklang mit der früheren Rechtsprechung der Kammer zur Frage der Vollanrechnung von Vordienstzeiten (vgl. Urteil vom 09.03.2001, Az. 6 S 23/00, NJW 2001, 1655; Urteil vom 04.04.2003, Az. 6 S 83/02).
  • LG Karlsruhe, 02.07.2004 - 6 O 1000/03

    Eingriff in eine erdiente Rentenanwartschaft eines im öffentlichen Dienst

    Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 hat die Kammer mit Urteil vom 09.03.2001 (NJW 2001/1655) im Ergebnis ausgesprochen, dass die Beklagte bis zu einer etwaigen Satzungsänderung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Errechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit Vordienstzeiten in vollem Umfang und nicht lediglich nur zur Hälfte anzurechnen habe.
  • LG Köln, 11.04.2002 - 24 O 481/01
    Das Verhältnis von Zusatzversorgungsträgern zu den Zusatzversorgungsberechtigten ist privatrechtlich ausgestaltet (BVerwGE 6, 200; BGHZ 48, 35; BGH VersR 1971, 1116; BGHZ 69, 171; LG Karlsruhe - 6 S 23/00).
  • LG Karlsruhe, 16.07.2004 - 6 O 924/03

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Regelungslücke im VBL-Recht bei

    Zur Frage der Vollanrechnung von Vordienstzeiten gab die Kammer ihre vorherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 09.03.2001, Az. 6 S 23/00, NJW 2001, 1655; Urteil vom 04.04.2003, Az. 6 S 83/02) bereits in Entscheidungen vom 30.01.2004 (z.B. im Verfahren 6 S 112/02) hinsichtlich derjenigen Rentner, die vor dem 01.01.2001 versorgungsrentenberechtigt geworden sind, auf.
  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unangemessene Benachteiligung der

  • LG Karlsruhe, 10.02.2006 - 6 O 380/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Rechtmäßigkeit der Rentenberechnung für

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